Anwendungen der intros Medical Laser GmbH, Tattooentfernung
22.08.2023

Wer darf Tattoos entfernen?

Im intros Blog klären wir die rechtlichen Voraussetzungen zur professionellen Tattooentfernung nach neuer Gesetzgebung.

Inhalt
Tattooentfernung: Neues Gesetz
Tattooentfernung: Ausbildung und Qualifikation
Welche Inhalte werden in NiSV-Schulungen zur Tattooentfernung behandelt?
Meldepflicht nach NiSV: Tattoo-Lasergeräte anmelden
Betrifft die NiSV auch medizinisch indizierte Tattooentfernungen?
Wie verhält es sich mit dem ärztlichen Delegationsrecht?
Welche weiteren Anwendungen fallen unter die NiSV?
Welche weiteren Geräte fallen unter die NiSV?

Tattooentfernung: Neues Gesetz

Wer darf Tattoos entfernen?

Am 31. Dezember 2020 ist die „Verordnung zum Schutz vor schädlicher Wirkung nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ oder kurz „NiSV“ in Kraft getreten. Damit gilt beim Thema Tattooentfernung ein neues Gesetz. Der sogenannte Ärztevorbehalt erlaubt es seit dem 01.01.2023 nur noch approbierten Ärztinnen und Ärzten mit nachgewiesener Zusatzqualifikation Tätowierungen oder Permanent-Make-Up mittels Laser zu entfernen. Die Nachweise zur Qualifikation müssen von Ärztinnen und Ärzten, die keine Dermatologen oder keine Plastischen Chirurgen sind, erbracht werden. Auf die Frage „Wer darf Tattoos entfernen?“ gibt die Verordnung eine deutliche Antwort:

Damit können zum Beispiel Tätowierer nicht mehr mit dem Laser behandeln. Für Dermatologen oder ästhetische Chirurginnen dürfte sich die Zahl der Klienten also weiter erhöhen.

Tattooentfernung: Ausbildung und Qualifikation

Welche Schulungen sind für die professionelle Tattooentfernung nötig?

Laut BMUV (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) muss dafür die sogenannte „Fachkunde NiSV“ nachgewiesen werden. In der „Fachkundegruppe Laser/intensive Lichtquellen“ müssen zwei Fachkunde-Module abgeschlossen werden, eines zur Haut und deren Anhangsgebilden (kann je nach Qualifikation und unter bestimmten Voraussetzungen entfallen), und ein technologie- und behandlungsorientiertes Modul. Die Fachkunde kann über Schulungen bei anerkannten Anbietern erworben werden. intros bietet in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern beide Module an. Die Schulung muss alle 5 Jahre in reduziertem Umfang aufgefrischt werden.

Bitte beachten Sie: Eine Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten reicht nicht aus, um die Zulassung für die professionelle Tattooentfernung zu erhalten.

Welche Inhalte werden in NiSV-Schulungen zur Tattooentfernung behandelt?

Schulungen nach NiSV zielen darauf ab, Fachleute darüber zu informieren, wie mit Lasern umgegangen werden muss, um sowohl die Sicherheit des Praxispersonals als auch der behandelten Person zu gewährleisten. Zu den Inhalten einer Schulung zur Tattooentfernung nach NiSV gehören unter anderem diese Themen:

  • Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde
  • Arten von Lasern, die in der Tattooentfernung eingesetzt werden
  • Sicherheitsaspekte des Strahlenschutzes
  • Schulung zur richtigen Verwendung der Geräte einschließlich der optimalen Einstellungen des Lasers und der Techniken zur Minimierung von Nebenwirkungen
  • Spezifische Anforderungen und Vorschriften nach NiSV, die bei der professionellen Tattooentfernung eingehalten werden müssen
  • Praktische Übungen zur Anwendung der entsprechenden Lasertechnologie

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Meldepflicht nach NiSV: Tattoo-Lasergeräte anmelden

Mit der Verordnung ist eine entsprechende Meldepflicht für Tattoo-Lasergeräte in Kraft getreten. Betreiber müssen der zuständigen Behörde jegliche Neuanschaffungen spätestens zwei Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme melden. intros unterstützt Sie gern dabei. Weitere Informationen finden Sie in unserem Servicebereich.

Bitte beachten Sie: Anlagen, die bereits am 31. Dezember 2020 betrieben wurden, mussten bis zum Ablauf des 31. März 2021 ebenfalls angemeldet werden.

Betrifft die NiSV auch medizinisch indizierte Tattoo-Entfernungen?

Nein. Die NiSV gilt ausschließlich für Behandlungen zu nicht-medizinischen bzw. kosmetischen Zwecken. Medizinisch notwendige Therapien fallen nicht unter diese Regelung.

Wie verhält es sich mit dem ärztlichen Delegationsrecht?

Das Thema ist umstritten, da der Gesetzestext nach Auffassung vieler Experten diese Frage nicht eindeutig beantwortet. Trotz Arztvorbehalt schließt die NiSV laut Angaben des BMVU das sogenannte ärztliche Delegationsrecht nicht aus. Das bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte unter bestimmten Voraussetzungen bestimmte Handlungsschritte an qualifizierte Hilfskräfte delegieren dürfen. Andererseits muss laut BMVU sichergestellt sein:

und:

Von vielen Experten wird die Rechtslage derzeit so verstanden, dass es im Einzelfall der Entscheidung des Arztes obliegt, was delegiert werden darf. Dabei beruft man sich auf entsprechende Stellungnahmen der Bundesärztekammer. Da allerdings auch gegensätzliche Aussagen aus anderen Stellungnahmen der Bundesärztekammer vorliegen, empfehlen wir, sich beim entsprechenden Schulungsanbieter zu erkundigen, wer in welcher Form im konkreten Fall geschult werden muss.

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Welche weiteren Anwendungen fallen unter die NiSV?

Nach NiSV bedarf es für alle ablativen Laseranwendungen der entsprechenden Fachkunde. Grundsätzlich betrifft die Verordnung Anwendungen, bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird sowie Anwendungen optischer Strahlung, deren Auswirkungen nicht auf die Haut und ihre Anhangsgebilde beschränkt sind, z. B. Fettgewebereduktionen. Auch Radiofrequenz-Needling wie für Hautstraffungen, Gefäßbehandlungen und Pigmententfernungen fallen unter die Regelung.

Welche weiteren Geräte fallen unter die NiSV?

Sofern sie zu nicht-medizinischen bzw. kosmetischen Zwecken eingesetzt werden, fallen neben Lasergeräten wie Tattoolasern auch IPL-Geräte, Ultraschallgeräte, Magnetfeld- und Gleichstromgeräte sowie Nieder- und Hochfrequenzgeräte unter die NiSV.